Die Gemeindeversammlung bildet das höchste Organ der Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp (Legislative).
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2-mal jährlich zu einer Versammlung ein.
Die Gemeindeversammlungen findet jeweils im Gemeindesaal (Dorfstrasse 1, Walliswil bei Niederbipp) statt.
Rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat die Bevölkerung mit dem Informationsblatt über die traktandierten Geschäfte und Anträge des Gemeinderates sowie weitere wichtige Ereignisse und Beschlüsse.
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Ausführliche Informationen zu den Traktanden finden Sie im Informationsblatt, welches rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung erscheint.
Das Protokoll zur Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf.