Wasserzählerablesung

Wie funktioniert die Ablesung?
Die Einwohnergemeinde ist in drei Ablesegebiete aufgeteilt. Jedes Jahr wird eines dieser Gebiete durch den Wasserzählerkontrolleur persönlich betreut. Die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden anderen Gebiete erhalten eine Wasserablesekarte zur Selbstablesung, die Anfang September per Post verschickt wird.

So läuft es ab:

  1.  Persönliche Ablesung: In einem Ablesegebiet kommt der Wasserzählerkontrolleur vorbei und liest   die Zählerstände direkt vor Ort ab. Er ist stets mit einem offiziellen Ausweis der Einwohnergemeinde   ausgestattet. Bei Unsicherheiten können Sie sich diesen Ausweis gerne zeigen lassen.
  2.   Selbstablesung: In den beiden anderen Ablesegebieten tragen die Haushalte den Zählerstand   selbst in die Ablesekarte ein. Die Rückmeldung kann auf drei Arten erfolgen
     - per Post (Achtung: Porto ist durch die Absenderin/den Absender zu bezahlen)
     - per E-Mail (eingescannte oder fotografierte Ablesekarte)
     - durch Einwurf in den Briefkasten der Einwohnergemeinde


Wichtige Hinweise:

  • Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung bleibt unverändert der 30. November.
  • Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Rücksendung der Ablesekarte, damit die Abrechnung korrekt erstellt werden kann.
  • Bei Eigentümerwechsel erfolgt keine Ablesung durch die Gemeinde. Die Parteien machen bei der Übergabe ein Foto des Wasserzählers und senden dies mit den Kontaktangaben des neuen Eigentümers (Name, Adresse, Telefon, Emailadresse) sowie dem genauen Datum der Eigentumsübertragung an fnnzvrwltngwngn--ch
    Anschliessend wird die Schlussabrechnung durch die Verwaltung erstellt.
Finanzverwaltung

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