1

Kurzbericht über die Gemeindeversammlung vom 29.11.2021

30.11.2021

Gemeindeversammlung vom 29.11.2021

Die Gemeindeversammlung vom 29.11.2021 wurde von 74 der 1'632 Stimmberechtigten besucht. Die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden

1. Beratung und Genehmigung des Budgets 2022 sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

2. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung und Schaffung eines Nachhaltigkeitsfonds

wurden ohne Gegenstimme genehmigt.

Gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Kredit von Fr. 156'000.00 für die Einführung der Schulsozialarbeit wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb das Geschäft an der Gemeindeversammlung wie folgt traktandiert wurde:

3. Kredit Schulsozialarbeit mit dem Modell "schokito" befristet auf 3 Jahre

Der Kredit und somit die Einführung der Schulsozialarbeit, befristet auf 3 Jahre, wurde bei mit 57 Ja zu 9 Nein-Stimmen genehmigt.

Im Traktandum

4. Verschiedenes / Informationen

wurde über den Stand des Verkehrskonzeptes und den voraussichtlichen Terminplan informiert. Läuft alles wie geplant und mit einer Mitwirkung, sollte über das Geschäft im November 2022 befunden werden können.

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 18.30

Dienstag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 17.00

Mittwoch
09.30 - 12.00 / geschlossen

Donnerstag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 17.00

Freitag
09.30 - 14.00 / geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung möglich.

Die Telefone werden an den Vormittagen ab 08.00 Uhr bedient und an den Nachmittagen während den Schalteröffnungszeiten.

Gemeindeschreiberei
032 631 50 70

Finanzverwaltung
032 631 50 80

 
 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Städtli 4
Postfach 228
3380 Wangen a/Aare

 
 

Gemeindeverwaltung Wangen an der Aare | Städtli 4 / Postfach 228 | 3380 Wangen an der Aare | Tel. +41 32 631 50 70 | Fax: +41 32 631 50 89 | E-Mail

2019. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».