Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried werden am 17. September 2023 an der Urne (Urnenabstimmung) über den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement abstimmen. Die Entwürfe für den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement werden im Mai 2023 an dieser Stelle publiziert.
Wird der Fusionsvertrag von den Stimmberechtigten beider Gemeinden (mehrheitlich) angenommen, kommt die Fusion per 1. Januar 2024 zustande.
Sollte der Fusionsvertrag, nicht aber das Fusionsreglement angenommen werden, wird den Stimmberechtigten eine angepasste Fassung des Fusionsreglements im Dezember 2023 nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sollte auch dieses abgelehnt werden, so gelten ab dem 1. Januar 2024 die Rechtsgrundlagen der Einwohnergemeinde Wangen a/Aare für die fusionierte Gemeinde. Vorbehalten bleibt einzig die baurechtliche Grundordnung von Wangenried bezogen auf die Ortschaft Wangenried.
Wird nur das Fusionsreglement, nicht aber der Fusionsvertrag angenommen, ist das Fusionsvorhaben gescheitert. Es ist diesfalls keine erneute Abstimmung über den Fusionsvertrag vorgesehen.
Der Grundlagenbericht der Interkommunalen Arbeitsgruppe (IKA) zu den Chancen und Risiken einer Fusion der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried wird ebenfalls im Mai 2023 an dieser Stelle publiziert. Er soll den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried als Grundlage für die Willensbildung hinsichtlich der Urnenabstimmung vom 17. September 2023 betreffend die Fusion der beiden Gemeinden dienen. Über den Grundlagenbericht wird nicht abgestimmt.