23.05.2025
Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Überbauungsordnung "Kiesgrube Walliswil"
Öffentliche Auflage
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "Kiesgrube Walliswil"
Der Gemeinderat Walliswil bei Niederbipp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der UeO «Kiesgrube Walliswil» zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29.05.2025 bis 30.06.2025, in der Gemeindeschreiberei Walliswil bei Niederbipp und Wangen an der Aare öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Walliswil bei Niederbipp schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Änderung Überbauungsvorschriften
Änderung Überbauungsplan I - Rodung und Abbau
Technischer Bericht