Schulhaus Wangen an der Aare
Schulhaus Wangen an der Aare

Überbauungsordnung "Kiesgrube Walliswil"

23.10.2025

Geringfügigen Änderung der Überbauungsordnung "Kiesgrube Walliswil" nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 - Beschluss des Gemeinderates

Beschluss des Gemeinderates
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Kiesgrube Walliswil»

Der Gemeinderat Walliswil bei Niederbipp hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 18. August 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeg-gasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeschreiberei Walliswil bei Niederbipp und Wangen an der Aare eingesehen werden.

Überbauungsvorschriften (geändert)
Überbauungsplan (geändert)
Technischer Bericht (geändert)

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen