Informationen zu den Hundetaxen 2026
Den registrierten Hundehaltern wird per Stichtag 01. August 2026 die Hundetaxe 2026 in Rechnung gestellt.
Neue Hundehalter sind verpflichtet, den Hund bis am 31. August 2026 bei der Finanzverwaltung anzumelden. Anschliessend werden Ihnen die Hundetaxen in Rechnung gestellt. Die Taxe ist fällig für jeden am 01. August 2026 über sechs Monate alten Hund und beträgt CHF. 50.00. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe kommen die Strafbestimmungen gemäss Art. 16 des Hundegesetzes zur Anwendung (Busse bis CHF. 5‘000.00).
Änderungen (Besitzerwechsel, Wegzug, Todesfall, neuer / weiterer Hund) sind uns umgehend schriftlich oder telefonisch zu melden, klnlthldwngn--ch / 032 631 50 80.
Finanzverwaltung, Walliswil b. Niederbipp