Fusionsdokumente / Urnenabstimmung

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried werden am 17. September 2023 an der Urne (Urnenabstimmung) über den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement abstimmen.

Wird der Fusionsvertrag von den Stimmberechtigten beider Gemeinden (mehrheitlich) angenommen, kommt die Fusion per 1. Januar 2024 zustande.

Sollte der Fusionsvertrag, nicht aber das Fusionsreglement angenommen werden, wird den Stimmberechtigten eine angepasste Fassung des Fusionsreglements im Dezember 2023 nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sollte auch dieses abgelehnt werden, so gelten ab dem 1. Januar 2024 die Rechtsgrundlagen der Einwohnergemeinde Wangen a/Aare für die fusionierte Gemeinde. Vorbehalten bleibt einzig die baurechtliche Grundordnung von Wangenried bezogen auf die Ortschaft Wangenried.

Wird nur das Fusionsreglement, nicht aber der Fusionsvertrag angenommen, ist das Fusionsvorhaben gescheitert. Es ist diesfalls keine erneute Abstimmung über den Fusionsvertrag vorgesehen.

Die Urnenbotschaft wird den Stimmberechtigten mit dem Stimmausweis zugestellt. Die ergänzenden Unterlagen liegen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden:

Botschaft der Interkommunalen Arbeitsgruppe zur Urnenabstimmung
Fusionsvertrag
Fusionsreglement
Vorprüfungsbericht
Fusionsabklärungsbericht
Bericht zur öffentlichen Mitwirkung

Das Ergebnis der Urnenabstimmung wird am Sonntag, 17. September 2023, 14.30 Uhr, im Salzhaus Wangen an der Aare öffentlich bekannt gegeben. Zu dieser Bekanntgabe ist die Bevölkerung von Wangen an der Aare und Wangenried herzlich eingeladen.

 
 
http://www.walliswil-bipp.ch/de/fusionsabklaerung/fusionsdokumente/index.php - Gemeindeverwaltung Wangen an der Aare